10 Tipps für Anzeigen im Gemeindebrief

Damit die Werbung ankommt, sind einige Regeln zu beachten
Damit Werbung ankommt, sind einige Regeln zu beachten

Anzeigen sind ein probates Mittel, um die Finanzierung des Gemeindebriefs zu gewährleisten. Zum Beispiel, wenn dessen Fortführung auf der Kippe steht, da der Kirchengemeinde die nötigen Gelder fehlen. Was Sie beim Anzeigengeschäft für Ihren Gemeindebrief beachten sollten, verraten unsere zehn Tipps.

 

1. Zustimmung einholen

Anzeigenwerbung ist ein probates Mittel, um Finanzierungslücken für den Gemeindebrief zu schließen. Doch der Gemeindebrief ist auch das wichtigste Medium einer Kirchengemeinde, um ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit über das Gemeindeleben zu informieren. Nicht von allen müssen Anzeigen im Blatt daher positiv aufgefasst werden. Klären Sie zunächst mit der Gemeindeleitung, ob Anzeigen im Gemeindebrief gewünscht sind oder eher unterlassen werden sollten.
 

2. Richtlinien erstellen

Wer darf in Ihrem Gemeindebrief werben und welche Inhalte darf er publizieren? Setzen Sie schon im Vorfeld klare Richtlinien für den Anzeigenverkauf und die Anzeigenkunden fest, das erspart Ihnen später zeitraubende Diskussionen. Kriterien könnten beispielsweise sein, dass die Anzeigen nicht der Überzeugung christlichen Glaubens und christlicher Werte widersprechen dürfen. Oder dass sie aus dem Verbreitungsgebiet des Gemeindebriefs stammen müssen.

 

3. Umfang definieren

In der Regel stören Anzeigen die meisten Leser nicht – außer, wenn es zu viele sind. Auf das richtige Verhältnis kommt es daher an. Bestimmen Sie bereits im Vorfeld, wie viel Anzeigenwerbung Sie pro Ausgabe zulassen möchten. Als Obergrenze gilt allgemein, dass der Umfang der Anzeigen ein Drittel des Gemeindebriefs nicht übersteigen soll. Das Verhältnis von Anzeigen und Text ist auch wichtig für den Mehrwertsteuersatz, den die Druckerei berechnet. Übersteigt das Verhältnis der Anzeigen den Text, muss die Druckerei statt 7 Prozent Mehrwertsteuer 19 Prozent berechnen.

 

4. Kontaktperson benennen

Anzeigen zu werben und die Kontakte zu den Kunden zu pflegen, braucht Zeit. Bestimmen Sie einen festen Ansprechpartner für das Anzeigengeschäft in Ihrem Gemeindebrief, der den Überblick über Kosten, Formate und Platzierung der Anzeigen behält. Er oder sie sollte auch im Impressum des Gemeindebriefs aufgeführt sein.

 

5. Preise und Formate festlegen

Legen Sie die Preise und Formate für die Anzeigen in Ihrem Gemeindebrief fest. Als Faustregel gilt: Eine Anzeigenseite sollte drei redaktionelle Seiten finanzieren. Entscheiden Sie sich zusätzlich für eine bestimmte Anzahl von Formaten. Zu viele unterschiedliche Anzeigenformate sind schwer zu platzieren und machen das Layout Ihres Gemeindebriefs unruhig. Bieten Sie Rabatte an, wenn Anzeigenkunden mehrfach eine Anzeige schalten wollen.

 

6. Mediadaten entwerfen

Gestalten Sie eine Preisliste, die Sie Kunden in die Hand geben können oder die diese auf der Internetseite Ihrer Kirchengemeinde finden. Am besten führen Sie zu den Preisen und Formaten gleich auch Angaben zum Herausgeber und zum Produkt mit auf, wie etwa Kontaktdaten und Bankverbindung der Kirchengemeinde sowie Erscheinungsweise, -ort und Auflage des Gemeindebriefs. Nützlich sind auch Hinweise, in welcher Form Kunden ihre Anzeige übermitteln können. Beispiele für solch eine Publikation, sogenannte Mediadaten, finden Sie auf den Internetseiten von Verlagshäusern unter Anzeigen.

 

7. Anzeigenkunden werben

Seien Sie kreativ bei der Akquise! Nicht nur Unternehmen können im Gemeindebrief werben. Bieten Sie auch Privatpersonen die Möglichkeit, eine Anzeige zu schalten. Ein Anlass könnte die Geburt eines Kindes, die Goldene Hochzeit oder eine Danksagung sein. Legen Sie hierfür Musteranzeigen an, die sich die Personen aussuchen und gegebenenfalls mit persönlichen Elementen erweitern können.

 

8. Anzeigen kenntlich machen

Leser sollten wissen, was Text und was Werbung ist. Die Anzeige muss im Gemeindebrief als solche erkennbar und vom redaktionellen Text abgetrennt sein. Zum Beispiel durch eine abweichende Gestaltung, die Anordnung im Gesamtbild oder – wenn starke Verwechslungsgefahr besteht – sogar durch das Wort „Anzeige“. Ansonsten erhält der Leser den Eindruck, es handele sich bei der Anzeige um unabhängige journalistische Berichterstattung. Solch eine Irreführung ist jedoch presserechtlich untersagt und gefährdet die Glaubwürdigkeit Ihres Mediums.

 

9. Keine versteckten Werbebotschaften

Vermeiden Sie Empfehlungen zu Anzeigenprodukten in redaktionellen Texten. Werbliche Botschaften, die sich in einen Artikel einschleichen, verstoßen gegen das Trennungsgebot von redaktionellem Text und Werbung und sind gemeinhin als Schleichwerbung bekannt. Auch wenn Sie auf Werbeeinnahmen angewiesen sind, dürfen Sie Ihren Lesern zuliebe die Inhalte nicht vermischen.

 

10. Belegexemplare verschicken

Ist der Gemeindebrief erschienen, sollten Anzeigenkunden ein Exemplar als Beleg erhalten. Auf diese Weise haben Ihre Kunden einen Nachweis über die erbrachte Leistung. Blättern Sie den Gemeindebrief nach seinem Erscheinen am besten noch einmal durch, damit Sie keinen Ihrer Anzeigenkunden beim Versenden vergessen. So verschaffen Sie sich selbst auch noch einmal einen Überblick darüber, ob der Abdruck der Anzeigen fehlerfrei ist. 

 

gemeindebrief.de

Erstellt am: 19.11.2013

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