Nationalbibliothek: Abgabepflicht von Gemeindebriefen
Wir möchten an die Abgabepflicht von Pfarr- und Gemeindebriefen an Nationalbibliothek erinnern.
Zweck der Reglungen ist ein kulturpolitisches Interesse, der Öffentlichkeit einen möglichst geschlossenen Überblick über das geistige Schaffen bereitzuhalten und der Nachwelt zu überliefern. Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) versteht sich als „Gedächtnis der Nation“. Die DNB trägt dafür Sorge, dass Medienwerke dauerhaft aufbewahrt, gefunden und genutzt werden können. Diese Sammelrichtlinien wurden bereits zum 01.01.2021 durch die Erläuterungen zum Sammelaufbau (ESA) ersetzt. Die ESA konkretisieren die Bestimmungen des DNBG und der PflAV. Pfarr- und Gemeindebriefe werden nun nicht mehr nur dann, wenn sie überwiegend, sondern nur, wenn sie ausschließlich z.B. aus Terminankündigungen, Veranstaltungskalendern u.a. bestehen und/oder unter andere der o.g. Ausnahmetatbestände fallen, von der Abgabepflicht ausgenommen. Das bedeutet, dass die Ablieferungspflicht nun einen größeren Teil der Publikationen der kirchlichen Körperschaften betreffen dürfte.
Einzelheiten – insbesondere die Ausnahmen von der Ablieferungspflicht – finden sie www.ekd.de/DNB oder bei ihrer jeweiligen Landeskirche.
Ort der Ablieferung
Die Pflichtexemplare sind vollständig und in einwandfreiem Zustand an die DNB postalisch zu übersenden. Abhängig vom Ort der Veröffentlichung sind folgende Adressen zu nutzen:
Für Veröffentlichungen aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen:
Deutsche Nationalbibliothek
Deutscher Platz 1
04103 Leipzig
Für Veröffentlichungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland oder Schleswig-Holstein:
Deutsche Nationalbibliothek
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main
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Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Baden
Bitte senden Sie auch eine Ausgabe an das landeskirchliche Archiv:
Evangelischer Oberkirchenrat
Postfach 2269
76010 Karlsruhe.
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